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   LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06   

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https://dejure.org/2007,17652
LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06 (https://dejure.org/2007,17652)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.10.2007 - 15 O 466/06 (https://dejure.org/2007,17652)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - 15 O 466/06 (https://dejure.org/2007,17652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwei Personen auf Bauträgerseite: Aufsplittung der Mängelrechte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwei Personen auf Bauträgerseite: Aufsplittung der Mängelrechte im Vertrag möglich? (IBR 2007, 681)

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 2115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01

    Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung für die bauliche Beschaffenheit

    Auszug aus LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06
    Bei dieser Vertragsgestaltung handelt es sich rechtlich um einen Bauträgervertrag, der als Vertrag sui generis kauf- und werkvertragliche Elemente in sich vereint (OLG Koblenz in NJW-RR 2004, Seite 668 mit weiteren Nennungen).

    Im vorliegenden Fall kann nicht zu Lasten der Beklagten etwas anderes angenommen werden, nur weil die beiden Vertragselemente aus Vereinfachungsgründen für die Käufer in einem Vertrag zusammengefasst worden sind (so auch OLG Koblenz in NJW-RR 2004, Seite 668, 669).

    Dass die ... nunmehr aufgrund Insolvenz ausfällt, trifft als Risiko jedes Vertragspartners die Erwerber selbst und damit nunmehr letztlich die Klägerin (OLG Koblenz in NJW-RR 2004, 668, 669; ebenso OLG Hamm vom 21.Februar 2006 zu 24 U 112/05).

  • OLG Hamm, 21.02.2006 - 24 U 112/05

    Folgen der Zweiteilung eines Bauträgervertrags über die Errichtung eines

    Auszug aus LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06
    In diesem Fall läge es auf der Hand, dass jeder Vertragspartner nur für die von ihm übernommenen Gewährleistungspflichten haften würde (OLG Hamm vom 21.Februar 2006 zu 24 U 112/05, zitiert nach ibr-online).

    Dass die ... nunmehr aufgrund Insolvenz ausfällt, trifft als Risiko jedes Vertragspartners die Erwerber selbst und damit nunmehr letztlich die Klägerin (OLG Koblenz in NJW-RR 2004, 668, 669; ebenso OLG Hamm vom 21.Februar 2006 zu 24 U 112/05).

  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91

    Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in

    Auszug aus LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06
    Eine formularmäßige Freizeichnung für Bau- und Bauplanungsmängel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in diesen Fällen in der Regel wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 10 AGBG (jetzt § 309 Nr. 8 b BGB) unwirksam, dass der Vertrag notariell beurkundet wurde und der Notar insofern über den Vertragsinhalt zu belehren hat, ist insoweit ohne Bedeutung, weil der Vertrag damit nicht zur Individualvereinbarung wird (BGH in NJW 1992, Seite 2759).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 146/87

    Formularmäßiger Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer

    Auszug aus LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06
    Dies gilt auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall bei der Umwandlung eines Altbaus in Eigentumswohnungen die Substanz des Gebäudes verändert wird (ständige Rechtsprechung seit BGH in NJW 1988, Seite 1972).
  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die

    Auszug aus LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06
    Die Klägerin ist auch berechtigt, den Anspruch auf Zahlung von Kostenvorschuss jedenfalls insoweit selbständig geltend zu machen, wie dieser Anspruch lediglich Mängel am Gemeinschaftseigentums betrifft (BGHZ 81, 35, 38; BGH in NJW 1988, Seite 490), wie dies hier der Fall ist.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Berlin, 19.10.2007 - 15 O 466/06
    An der Rechtsfähigkeit der Klägerin besteht nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.Juni 2005 zu dem Aktenzeichen V ZB 32/05 kein Zweifel.
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